Wer kann im Tafel-Laden einkaufen?
Die Tafeln im Landkreis haben die Einkommensgrenzen zum Einkauf in den 5 Tafelläden im Landkreis Konstanz aktualisiert. Wir haben uns bei der Neufestlegung an vor allen folgenden Sachlagen orientiert:
1. Die Regelbedarfe nach dem SGB II sind in der Regel zu niedrig zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
2. Den offiziellen Zahlen zur Armutsgefährdungsgrenze in Baden Württemberg
3. Die ständig steigenden Mietkosten führen dazu, dass Rentner und Geringverdiener trotz steigender Renten und Löhne oft weniger Geld für die reinen Lebenshaltungskosten zur Verfügung haben.
Ab dem 01. April 2019 gelten folgende Regeln und Obergrenzen:
Jeder Bezieher von
-
Arbeitslosengeld II
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Grundsicherung
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Sozialhilfe
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Sozialpass
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
-
BAföG
erhält eine Kundenkarte nach Vorlage von amtlichen Unterlagen.
Eine Kundenkarte erhalten aber auch Haushalte mit geringem Einkommen
Haushalte deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt können ebenfalls in unseren Tafelläden einkaufen.
Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld!
Familienmitglieder im Haushalt | Nettoeinkommensgrenze |
---|---|
1 | 1.200,- Euro |
2 | 1.500,- Euro |
3 | 1.800,- Euro |
4 | 2.000,- Euro |
5 | 2.200,- Euro |
6 | 2.300,- Euro |
Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld. Die Kundenkarten werden zu den Öffnungszeiten unter Vorlage der jeweiligen Einkommensnachweise ausgestellt.